Informationen zu E-Scootern

E-Scooter mit entsprechender Kennzeichnung werden in allen Linienbussen der EVAG auf den für Rollstühle gekennzeichneten Plätzen befördert. Auch die Beförderung in den meisten Stadtbahnen der EVAG ist möglich. Aus technischen Gründen konnten noch nicht alle Stadtbahnen für den Transport von E-Scootern angepasst werden. Eine Mitnahme in diesen sieben Wagen kann hier weiterhin nicht erfolgen. Diese Stadtbahnen sind entsprechend von außen sichtbar markiert.

Die Kennzeichnung der zur Beförderung in Linienbussen und Straßenbahnen geeigneten E-Scooter erfolgt durch den Hersteller oder den Inverkehrbringer durch ein bundeseinheitliches Siegel. Dieses Siegel bestätigt die Mitnahmetauglichkeit des E-Scooters:

Siegel mit Piktogramm Mensch auf E-Scooter und ÖPNV-Fahrzeug.

Nicht geprüfte und mit dem Siegel ausgewiesene E-Scooter dürfen auch weiterhin nicht in den Fahrzeugen der EVAG befördert werden.

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