Seit Beginn der Sommerferien erneuern wir die Gleisanlagen am Stadtparkkopf. Im Zuge der bestehenden Sperrung werden in der Schillerstraße zusätzliche Asphalt- und Markierungsarbeiten ausgeführt. Der 2. Bauabschnitt in der Bahnhofsunterführung wird erst am 2. August 2026 beginnen und damit einen Tag später als ursprünglich vorgesehen. Das Bauende am 16. August 2026 bleibt unverändert.
E-Scooter im Sinne der Beförderungsbedingungen sind Elektromobile mit rollstuhlähnlicher Bauweise oder Eigenschaften. Mit entsprechender Kennzeichnung werden diese in allen Linienbussen der EVAG auf den für Rollstühle gekennzeichneten Plätzen befördert. Auch die Beförderung in den Stadtbahnen der EVAG ist möglich. Die Kennzeichnung der zur Beförderung in Linienbussen und Straßenbahnen geeigneten E-Scooter erfolgt durch den Hersteller oder den Inverkehrbringer durch ein bundeseinheitliches Siegel. Dieses Siegel bestätigt die Mitnahmetauglichkeit des E-Scooters:
Nicht geprüfte und mit dem Siegel ausgewiesene E-Scooter dürfen auch weiterhin nicht in den Fahrzeugen der EVAG befördert werden.
Gut ankommen trotz eingeschränkter Mobilität.
Koffer, Fahrrad, Hund: Was ist erlaubt?
Fahrgastrechte und -pflichten
Infos rund um Ihre Fahrt mit Bus und Bahn.
Ihr Überblick über Tarife und Tarifzonen.