Beförderungsbedingungen

VMT

Bei Nutzung unserer Busse und Bahnen gelten die Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Mittelthüringen (VMT). Diese beinhalten u.a. den Geltungsbereich sowie Informationen zu Verspätungen, zu erhöhtem Beförderungsentgelt und Fundsachen. Zusätzlich bestehen - ergänzend zu den allgemeinen VMT-Beförderungsbedingungen - besondere Bestimmungen der Erfurter Verkehrsbetriebe AG.

Download VMT-Fahrgastinformation (Preisübersicht-Tarifbestimmungen-Beförderungsbedingungen)

EVAG

Zusätzlich zu den VMT-Beförderungsbedingungen sind besondere EVAG-Beförderungsbedingungen zu beachten.

Download EVAG-Beförderungsbedingungen

Erhöhtes Beförderungsentgelt

Fahren ohne gültigen Fahrschein

Wer in den Bussen und Stadtbahnen der EVAG ohne gültiges Ticket unterwegs ist, begeht eine Straftat und muss ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 Euro zahlen. Auch ist mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

Abo-Kunden (Abo Plus, Abo Mobil65, Abo Schüler/Azubi), die ihre personengebundene Fahrkarte vergessen haben, können diese innerhalb von 7 Tagen nachträglich im EVAG-Mobilitätszentrum am Anger vorlegen. Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich dann von 60 Euro auf 7 Euro.

Wenn die übertragbare Abo-Karte bei einer Kontrolle nicht vorgezeigt werden kann, wird das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro fällig, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Abo-Karte nicht zeitgleich von einer anderen Person genutzt wurde.

Das erhöhte Beförderungsentgelt kann direkt bei den Fahrausweisprüfern, im EVAG-Mobilitätszentrum am Anger oder per Überweisung beglichen werden.

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