Während der Sommerferien vom 6. Juli bis 16. August 2026 erneuern wir die Gleisanlagen am Stadtparkkopf und in der Bahnhofsunterführung zum Willy-Brandt-Platz. In dieser Zeit kommt es zu Sperrungen für Stadtbahnen, Busse und den Individualverkehr. Das Liniennetz ändert sich für diesen Zeitraum.
E-Scooter im Sinne der Beförderungsbedingungen sind Elektromobile mit rollstuhlähnlicher Bauweise oder Eigenschaften. Mit entsprechender Kennzeichnung werden diese in allen Linienbussen der EVAG auf den für Rollstühle gekennzeichneten Plätzen befördert. Auch die Beförderung in den Stadtbahnen der EVAG ist möglich. Die Kennzeichnung der zur Beförderung in Linienbussen und Straßenbahnen geeigneten E-Scooter erfolgt durch den Hersteller oder den Inverkehrbringer durch ein bundeseinheitliches Siegel. Dieses Siegel bestätigt die Mitnahmetauglichkeit des E-Scooters:
Nicht geprüfte und mit dem Siegel ausgewiesene E-Scooter dürfen auch weiterhin nicht in den Fahrzeugen der EVAG befördert werden.
Gut ankommen trotz eingeschränkter Mobilität.
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Fahrgastrechte und -pflichten
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